Kölsch
Das Kölsch ist nicht nur ein Klassiker und regionale Spezialität Köllns, sondern ein helles, blankes und obergäriges Vollbier. Der Alkoholgehalt beträgt durchschnittlich 4,8 % Vol. Nicht jedes Bier darf sich „Kölsch“ nennen, das regelt die Kölsch-Konvention von 1985.
Das erste Kölsch im heutigen Sinne wurde von der Brauerei Sünner 1906 gebraut. Das erste Mal mit dem Begriff „Kölsch“ für dieses Bier geworben wurde 1918. Der Zweite Weltkrieg brachte den Bierkonsum und auch die Produktion nahezu zum Erliegen. 1946 gab es in Köln nur noch zwei Brauereien (Dom und Sünner). Die notwendigen Zutaten wie Malz und Hefe waren nur illegal, in schlechter Qualität oder gar nicht zu bekommen.
Die Bierhefe für das Kölsch musste aus Kopenhagen über Umwege bezogen werden. Erst danach wuchs die Zahl der Kölsch brauenden Brauereien wieder auf 24 an. 1960 wurden in Köln rund 500.000 Hektoliter Kölsch gebraut.
Am 6. März 1986 unterzeichneten die Brauereien eine freiwillige Übereinkunft, herausgebracht vom Kölner Brauereiverband, welche genau in 16 Paragraphen definierte, was genau ein Kölsch ausmacht. So darf ein Kölsch nur in Köln und der näheren Umgebung gebraut werden. Über die Einhaltung dieser Konventionen wacht ein Ausschuss und im Streitfall entscheidet ein Schiedsgericht.
Kölsch wird mit Gerstenmalz, Hopfen und Wasser gebraut. Bei manchen Brauereien wird auch noch ein wenig Weizenmalz hinzugegeben. Vom Niederrhein stammt der Großteil des für das Kölsch verwendeten Hopfens. Kölsch wird „kühl“ vergoren, bei nur etwa 14-16°C (anstatt den sonst üblichen 20°C).
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