Wann ist eine Grundreinigung notwendig?
Vor der ersten Inbetriebnahme der Bierzapfanlage muss immer eine Grundreinigung durchgeführt werden. Hierbei sollte ein chemisch-mechanisches Reinigungsverfahren verwendet werden. Auch nach längeren Standzeiten kann die Bierzapfanlage durch Ablagerungen und Verkeimungen verunreinigt sein und sollte grundgereinigt werden. Wenn das Bier untypisch riecht oder fahl schmeckt kann von einer mikrobiologischen Verunreinigung ausgegangen werden und erfordert zwingend eine Reinigung.
Die Durchführung der Grundreinigung sollte in regelmäßigen Abständen (vierteljährlich / halbjährlich) wiederholt werden.
Neben den Getränkeleitungen sollten die Bierzapfarmaturen, Druckminderer, Anschlussteile und Ventile bei der Reinigung berücksichtigt werden.